2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 2. August 2018 (Postaufgabe am selben Tag) Beschwerde bei der Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern und beantragt, es sei der angefochtene Entscheid der Vorinstanz aufzuheben, dem Beschwerdeführer im Verfahren vor der Schlichtungsbehörde die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen, unter Beiordnung von Rechtsanwältin B.________ als Rechtsbeiständin und schliesslich sei dem Beschwerdeführer im vorliegenden Beschwerdeverfahren vor dem Obergericht die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Beiordnung von Rechtsanwältin B._____