4. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Ihr wird mit separater Post Rechnung gestellt werden. 5. Die Beschwerdeführerin wird verurteilt, dem Beschwerdegegner für seinen im Beschwerdeverfahren angefallenen Aufwand eine Parteientschädigung zu bezahlen. Die Höhe der Parteientschädigung wird mit separatem Entscheid festgesetzt werden. Rechtsanwalt Z.________ wird aufgefordert, innert 10 Tagen seine Honorarnote beim Obergericht einzureichen.