Für die Kinder solle eine neutrale Kindesvertretung angeordnet werden. Dieser sei die Möglichkeit einzuräumen, die Empfehlungen und Schlussfolgerungen im erwähnten Gutachten kritisch zu prüfen und entsprechende Anträge im Interesse des Kindeswohls vor Gericht zu stellen sowie allenfalls gegen einen abweisenden Entscheid ein Rechtsmittel einzulegen. Ohne Kindesvertretung bestehe die Gefahr, dass im Endentscheid Anordnungen getroffen würden, die dem Kindeswohl zuwiderlaufen und nicht leichthin rückgängig gemacht werden könnten.