Es drohe ihr die Einschränkung oder gar der vollständige Verlust der elterlichen Sorge sowie der definitive Verlust der Obhut über die beiden Kinder im Endentscheid. Im kinderpsychologischen Gutachten werde beliebt gemacht, die alleinige elterliche Sorge dem Beschwerdegegner zu übertragen. Für die Kinder solle eine neutrale Kindesvertretung angeordnet werden.