4 10.2 Wird eine prozessleitende Verfügung angefochten, so beträgt die Beschwerdefrist zehn Tage, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt (Art. 321 Abs. 2 ZPO). Die angefochtene Verfügung erging in einem ordentlichen Verfahren und wurde der Beschwerdeführerin am 18. Juli 2018 zugestellt (pag. 677). Da dieses Datum in die Gerichtsferien fällt, begann die Beschwerdefrist erst am 16. August 2018 zu laufen (Art. 145 Abs. 1 Bst. b ZPO i.V.m. Art. 146 Abs. 1 ZPO) und endet grundsätzlich erst am 25. August 2018.