3 Verfügung eine Beschwerdeantwort einzureichen. Ferner erhielt er Gelegenheit, sich innert derselben Frist zum Gesuch um Leistung eines Prozesskostenvorschusses, eventualiter um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege zu äussern. Die Parteien wurden weiter darauf hingewiesen, dass im summarischen Verfahren der Fristenstillstand nicht gilt (pag. 737 ff.).