2. Mit Verfügung vom 17. Juli 2018 wies das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) den Antrag um Anordnung einer Kindesvertretung ab. Zur Begründung wurde auf das Schreiben vom 23. Februar 2018 (siehe Ziff. 1.3 oben) verwiesen (Ziff. 6 der Verfügung, pag. 669 ff.).