Die Kindsmutter sei jedenfalls nicht damit einverstanden, dass ihr das Sorgerecht entzogen und ihr lediglich ein Besuchsund Ferienrecht eingeräumt werde. In Bezug auf die Regelung der Kinderbelange sei von einem schwierigen Fall auszugehen, was das Gutachten mit aller Deutlichkeit aufzeige. Die Schutz- bzw. Vertretungsbedürftigkeit der Kinder, der im Gutachten mehrfach erwähnte Loyalitäts- und Interessenkonflikt zwischen den Beteiligten sowie die empfohlene Erweiterung der Kindesschutzmassnahmen seien wichtige Gründe i.S.v. Art. 299 ZPO, um eine Kindesvertretung anzuordnen (pag. 625 ff.).