Inzwischen liege das Gutachten von Dr. phil. E.________ vor, welches jedoch viele Fragen offen lasse und ergänzungsbedürftig sei. Die Kindesvertretung hätte vorliegend die Aufgabe, im Interesse der Kinder das Gutachten kritisch zu prüfen und entsprechende Ergänzungsfragen zu stellen. Der Vertretung der Kinder müsse vorliegend auch die Möglichkeit eingeräumt werden, sich zu den Empfehlungen im Gutachten zu äussern und entsprechende Anträge stellen zu können. Die Kindsmutter sei jedenfalls nicht damit einverstanden, dass ihr das Sorgerecht entzogen und ihr lediglich ein Besuchsund Ferienrecht eingeräumt werde.