SR 272) einzusetzen, so auch mit Schreiben vom 15. Februar 2018 (pag. 529). 1.3 In seinem Schreiben vom 23. Februar 2018 erklärte der zuständige Gerichtspräsident des Regionalgerichts Bern-Mittelland, eine Kindesvertretung könne Kindern bei der Formulierung und Durchsetzung ihrer Wünsche helfen oder sie könne versuchen, aus objektiver Sicht die Interessen der Kinder wahrzunehmen. Aufgrund des Alters der Kinder sei nicht anzunehmen, dass sie einen klaren Willen äussern könnten, was sie wollten, und aus objektiver Sicht das Beste für die Kinder zu erreichen, sei zurzeit Aufgabe der Gutachterin, welche auch die Kinder anzuhören habe.