Soweit notwendig kann der Erbe auch weiter gehende Leistungen wie etwa die Einsicht verlangen, um sich zum Beispiel ein Bild über den Wert von Nachlassgegenständen zu machen. Noch weiter gehend kann der Erbe die (entgeltliche) Abgabe von Kopien beanspruchen, um etwa in einem Konfliktfall dokumentiert zu sein (BK- KÜNZLE, N. 220).