Im Dispositiv wurde umschrieben, wie diese Mitteilung auszusehen hat. Nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung der Gemeinde erklärte der Beschwerdeführer am 7. Mai 2018 auf dem ihm in der Beilage zugestellten Formular, er nehme das Mandat als Willensvollstrecker an (Vorakten, pag. 491 ff.).