1.2 1.2.1 Nach dem Tod des Erblassers am 2. November 2016 wurden von Notar K.________ die letztwillige Verfügung und der Nachtrag der EG Saanen in Kopie zugestellt, dies «in Absprache mit Herrn A.________» und mit dem Hinweis, dass die notariellen Ausfertigungen bei der Witwe oder dem Beschwerdeführer aufbewahrt würden (Vorakten, pag. 389). 1.2.2 Mit Schreiben vom 15. November 2016 eröffnete die EG Saanen der Alleinerbin und den pflichtteilsgeschützten virtuellen Erben die letztwilligen Verfügungen mittels Zustellung von Kopien (Vorakten, pag.