5 3.5 Der Beschwerdeführer reichte mit Schreiben vom 21. September 2018 (Postaufgabe am selben Tag) unaufgefordert eine Replik ein (pag. 175 ff.). Die Beschwerdegegnerin reichte mit Schreiben vom 2. Oktober 2018 wiederum unaufgefordert eine «Replik» ein (pag. 209 ff.) II. 1. Die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Obersimmental-Saanen vom 28. Juni 2018 bildet das Anfechtungsobjekt des vorliegenden Beschwerdeverfahrens.