111 ff.). 3.3 Der Beschwerdeführer beantragte mit Eingabe vom 7. September 2018 (Postaufgabe am selben Tag) die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels (pag. 169). 3.4 Mit Verfügung vom 12. September 2018 wies der Instruktionsrichter den Antrag des Beschwerdeführers auf Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels ab (pag. 171 ff.).