__ und mit Kopie an mehrere involvierte Personen und Stellen, forderte die Rechtsvertretung von C.________ unter Hinweis auf die fehlende Sicherung von Nachlassgegenständen A.________ auf, bis zum 22. September 2017 zu erklären, ob er nun als Willensvollstrecker amte oder nicht (Vorakten, pag. 391 ff.).