Weiter wurde A.________ gebeten, sich einen Überblick über die Vermögenssituation des Erblassers (und seiner Frau) zu verschaffen, dafür zu sorgen, dass keine Vermögenswerte abhanden kämen, und C.________ über das Nachlassverfahren auf dem Laufenden zu halten (ABB 7, Vorakten, pag. 161 ff.). 1.4.2 Mit Schreiben vom 2. Dezember 2016 antwortete A.________ über seine Rechtsvertretung, dass «mein Klient in seiner Eigenschaft als Willensvollstrecker nicht der richtige Adressat Ihres Anliegens ist», er im Übrigen aber seinen Pflichten als Willensvollstrecker vollumfänglich nachkommen werde (ABB 8, Vorakten, pag. 191 ff.).