2 mächtnisse von je 20 Millionen Dollars. A.________ wurde zum Willensvollstrecker ernannt. Am 10. August 2016 wurde die letztwillige Verfügung mit der Einsetzung eines Ersatzwillensvollstreckers ergänzt (Aufsichtsbeschwerdebeilage [ABB] 3, Vorakten, pag. 99 ff.). 1.3 Mit Schreiben vom 15. November 2016 eröffnete die EG Saanen (zuständig Fachbereichsleiter L.________) der Alleinerbin und den pflichtteilsgeschützten virtuellen Erben die letztwilligen Verfügungen mittels Zustellung von Kopien (ABB 6, Vorakten, pag.