Sie liegt in einem Erbstreit mit der Ehefrau und weiteren Beteiligten. In der Gerichtsregion Oberland sind diesbezüglich mehrere Verfahren hängig (vgl. Beschwerdebeilage [BB] 9). 1.2 I.________ errichtete am 21. Februar 2014 eine von Notar K.________ beurkundete letztwillige Verfügung, worin er seine Ehefrau als Erbin für die ganze Erbschaft einsetzte. Den Kindern, soweit nicht anderweitig abgefunden, überliess er Ver-