Beschwerde gegen die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Obersimmental-Saanen vom 28. Juni 2018 (awv 1/2017) Regeste: Annahme eines Willensvollstreckermandats (Art. 517 Abs. 2 ZGB); Verhalten nach Treu und Glauben (Art. 2 ZGB) Kognition der Aufsichtsbehörde über die Willensvollstrecker; Auskunftspflicht des Willensvollstreckers gegenüber den Erben