5 übermitteln und noch eine kurze Weile mit der Entscheidfällung zu warten, damit diese die Möglichkeit hat, sich nochmals zu äussern, wenn sie das möchte (vgl. BGE 133 I 98 E. 2.2 S. 99 f.). Indem das Regionalgericht Berner Jura-Seeland seinen Entscheid ohne Zuwarten unmittelbar nach Zustellung der Kostennote vom 11. Mai 2018 am 15. Mai 2018 fällte, hat es das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt. Diese konnte sich trotz Kenntnis der Kostennote der Beschwerdegegnerin nicht mehr dazu äussern.