Aus Beschwerdebeilage [BB] 27 ergibt sich, dass ihr die Kostennote der Beschwerdegegnerin tatsächlich erst am 15. Mai 2018 und somit am Tag des Erlasses des angefochtenen Entscheids zugestellt worden ist. Das wird mit dem Eingangsstempel der Abteilung Recht & Compliance der Beschwerdeführerin bescheinigt. Die 1. Zivilkammer hat keinen Anlass, an dieser Bestätigung zu zweifeln: Auch die an das Regionalgericht Berner Jura- Seeland übermittelte Kostennote ging bei diesem gemäss Eingangsstempel erst am 15. Mai 2018 ein (pag. 125; Postaufgabe 14. Mai 2018, pag.