4. Am Tag des Eingangs der Kostennote am 15. Mai 2018 fällte das Regionalgericht seinen Entscheid (pag. 143 ff.) und wies die Klage vom 29. August 2017 ab (Ziffer 1 des Entscheiddispositivs). Gerichtskosten wurden keine erhoben (Ziffer 2 des Entscheiddispositivs). Die Beschwerdeführerin wurde verurteilt, der Beschwerdegegnerin eine Parteientschädigung von CHF 8‘012.95 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen (Ziffer 3 des Entscheiddispositivs).