2 3. In der Folge reichte die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 11. Mai 2018 (pag. 125 ff.) ihre Kostennote ein und beantragte die Zusprechung eines Honorars von insgesamt CHF 6‘962.50, nebst Auslagen und Mehrwertsteuer. Die Kostennote vom 11. Mai 2018 wurde am 14. Mai 2018 der Post übergeben (pag. 141) und ging am 15. Mai 2018 beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland ein (pag. 125). Gemäss Verteiler wurde sie in Kopie ebenfalls dem Vertreter der Beschwerdeführerin, Jurist E.________, zugestellt.