Diese erteilte ihr am 2. Juni 2017 die Klagebewilligung (KB 32). Mit Eingabe vom 29. August 2017 erhob die Beschwerdeführerin Klage beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland (pag. 1 ff.). Die Beschwerdegegnerin erhob mit Stellungnahme vom 16. November 2017 (pag. 37 ff.) die Einrede der Verjährung (pag. 39). In der Folge wurde die auf den 9. Februar 2018 angesetzte Verhandlung im vereinfachten Verfahren (pag. 61 f.) auf Antrag beider Parteien (Beschwerdeführerin pag. 67 f., Beschwerdegegnerin pag. 83 f.) abgesetzt und das Verfahren auf die Frage der Verjährung beschränkt.