8 Erstreckungsbegehren nicht dasselbe Gewicht zugemessen werden wie dem Hauptbegehren auf Aufhebung der Kündigung, mit welchem der Beschwerdeführer vollumfänglich unterlegen ist. Die Aufhebung der Kündigung war vom Beschwerdeführer als Hauptantrag gestellt worden und somit vordergründig zu behandeln. Bei einem unbefristeten Mietverhältnis setzt die Prüfung der Erstreckung voraus, dass das Mietverhältnis vorgängig beendigt und damit gekündigt worden ist.