Die Praxisfestlegung zur Streitwertberechnung im Exmissionsverfahren kann indes nicht unbesehen auf Fälle der Kündigungsanfechtung übertragen werden, in denen infolge langer Kündigungsfrist das Mietverhältnis im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung noch andauert. 15.5 In solchen Fällen ist nicht auf eine schematische Verfahrensdauer, sondern auf den effektiven Fortbestand des Mietverhältnisses für den Fall der Ungültigkeit der angefochtenen Kündigung abzustellen. Nichts anderes ergibt sich aus der zitierten bundesgerichtlichen Rechtsprechung.