5 dauer ist eine Frist von 6 Monaten einzusetzen (vgl. Ziff. 3.3.1 der Praxisfestlegung). 15.4 Die erwähnte Praxisfestlegung ist freilich eine schematische und soll die Streitwertberechnung anhand von generell-abstrakten Regelungen vereinfachen. Sie kann daher nicht jede mögliche Konstellation abdecken.