6. Mit Eingabe vom 12. Juni 2018 erhob der Beschwerdeführer gegen den Kostenpunkt des vorinstanzlichen Entscheids Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und beantragte die Aufhebung der Ziffern 4 und 5 des vorinstanzlichen Entscheiddispositivs. Die Gerichtskosten von CHF 24‘400.00 seien ihm zu drei Fünfteln, ausmachend CHF 14‘640.00, und der Beschwerdegegnerin zu zwei Fünfteln, ausmachend CHF 9‘760.00, zur Bezahlung aufzuerlegen. Die Beschwerdegegnerin sei zu verurteilen, ihm CHF 9‘760.00 für vorgeschossene Gerichtskosten zu ersetzen.