2 4. Mit Entscheid vom 26. Januar 2018 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland die Gültigkeit der Kündigung vom 20. Juli 2016 fest. Es erstreckte das Mietverhältnis einmalig bis am 31. Juli 2023 und wies die Klage soweit weitergehend ab. Die Gerichtskosten von CHF 24‘400.00 wurden zu fünf Sechsteln, ausmachend CHF 20‘333.00, dem Beschwerdeführer und zu einem Sechstel, ausmachend CHF 4‘067.00, der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt.