2. Der Beschwerdeführer focht die Kündigung bei der Schlichtungsbehörde Bern- Mittelland an (KB 5). 3. Nach Erteilung der Klagebewilligung am 24. Januar 2017 (KB 5) erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. Februar 2017 Klage beim Regionalgericht Bern-Mittelland und beantragte die Aufhebung der Kündigung. Eventualiter sei das Mietverhältnis um vier Jahre zu erstrecken. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (pag. 1 ff.).