Das Mietverhältnis war mit einer Frist von 60 Monaten auf den Ablauf der fixen Mietdauer kündbar. Danach verlängerte es sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wobei es von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer 60-monatigen Kündigungsfrist auf den 31. Juli des jeweiligen Jahres gekündigt werden konnte (Ziff. 2 Mietvertrag). Vereinbart wurde eine Bruttomietzins von jährlich CHF 360‘000.00 (Ziff. 3 Mietvertrag). 1.2 Mit Schreiben vom 20. Juli 2016 kündigte die Beschwerdegegnerin das Mietverhältnis auf den 31. Juli 2021 (KB 2).