15.4 Dagegen wendet der Beschwerdeführer ein (pag. 65 ff.), die Vorinstanz berufe sich hinsichtlich der genügenden Bezifferung einzig auf die Kommentierung von VOCK/AEPLI-WIRZ (VOCK/AEPLI-WIRZ, in: Kren Kostkiewicz/Vock [Hrsg.], Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG, 4. Auflage 2017, N 22 zu Art. 80 SchKG). Er rüge einen Verstoss gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK in seiner Ausprägung als Anspruch auf «Rechtssicherheit». Die herangezogene Zi-