mit folgendem Wortlaut: «Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin innert 14 Tagen nach Eröffnung einer Nichtanhandnahmeverfügung bzw. einer anderweitigen Verfahrensbeendigung durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern oder eines erstinstanzlichen, zu Gunsten der Klägerin lautenden Entscheids des Regionalgerichts des Kantons Bern bezüglich der Strafanzeige vom 21. Juni 2017 einen Brutto-Lohnbetrag von CHF 2‘000.00 zu bezahlen. Dieser Betrag reduziert sich, soweit die beklagte Partei nachweist, dass sie die Sozialabgaben (gesetzliche und vertragliche Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversiche-