BGE 135 III 319). 15.2 Die Beschwerdegegnerin beantragte die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung gestützt auf einen zwischen ihr und dem Beschwerdeführer am 3. Oktober 2017 vor der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland abgeschlossenen Vergleich (Gesuchsbeilage [