4 des Bundesgerichts 8C_1023/2009 vom 14. Dezember 2009). Pauschale Ablehnungen gegen das ganze Gericht oder eine ganze Abteilung sind somit nicht zulässig. Das pauschal gegen «die von der Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern bestimmte Besetzung des Spruchkörpers» gerichtete Ausstandsbegehren erweist sich damit als unzulässig und es ist darauf nicht einzutreten (vgl. zum Ganzen ausführlich Urteil des Bundesgerichts 4A_585/2017 vom 12. Dezember 2017 E. 3 m.w.