12. 12.1 Der Beschwerdeführer lehnt die Besetzung des Spruchkörpers vor dem Obergericht des Kantons Bern ab (Rechtsbegehren 7 der Beschwerde). 12.2 Ein Ausstandsbegehren kann sich nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nur gegen die einzelnen Mitglieder einer Behörde richten, nicht aber gegen eine Behörde als solche (BGE 105 Ib 301 E. 1; Urteil des Bundesgerichts 5A_707/2011 vom 28. November 2011 E. 3.1.2; 8C_102/2011 vom 27. April 2011 E. 2.2; Urteil