3. Am 28. Mai 2018 fällte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend; Vorinstanz) folgenden Entscheid (pag. 29 ff.): 1. Auf den prozessualen Antrag betreffend Ablehnung des Spruchkörpers wird nicht eingetreten. 2. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, für den Betrag von CHF 2‘000.00 nebst Zins zu 5% seit 25. Oktober 2017 die definitive Rechtsöffnung erteilt. 3. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 200.00, werden dem Gesuchsgegner auferlegt und mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Vorschuss verrechnet.