2. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) beantragte in seiner Stellungnahme vom 12. Februar 2018 die kostenfällige Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs. Mit prozessualem Antrag rügte der Beschwerdeführer zudem eine Verletzung von Art. 6 EMRK in seiner Ausprägung als Anspruch auf «ein Gesetz beruhendes Gericht» (pag. 17 ff.).