 Vereinbarungen über Bruttolohnzahlungen stellen einen zulässigen Rechtsöffnungstitel dar. Die Forderung ist genügend beziffert (E. 15.7). 2 Erwägungen: I. 1. Mit Eingabe vom 18. Januar 2018 beantragte B.________ (nachfolgend: Beschwerdegegnerin), es sei ihr in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, für den Betrag von CHF 2‘000.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 25. Oktober 2017 die definitive Rechtsöffnung zu erteilen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge (pag. 1 ff.).