24 1. Die Berufung wird teilweise gutgeheissen und Ziffer 1 des Entscheides des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 3. Mai 2018 wird teilweise aufgehoben. 2. Auf Rechtsbegehren 1 der Klage bzw. Rechtsbegehren 2.a der Berufung wird nicht eingetreten. Im Uebrigen wird die Berufung abgewiesen und auf Rechtsbegehren Nr. 2 und 3 der Klage, bzw. Rechtsbegehren Nr. 2b und 2c der Berufung wird nicht eingetreten.