Was mit der Klage erreicht werden soll, ergibt sich im Einzelnen aus Ziff. B 3 (p 511-513) und E 27 (p 553-555) der Berufung. Die Kläger möchten möglichst rasch bzw. einseitig aus der "Heizgemeinschaft" austreten und die Dienstbarkeit löschen lassen, um ihre Rechte in Bezug auf die Heizanlage gegenüber Dritten selbständig wahrnehmen zu können. Sie sind nicht mehr bereit, die Sanierungskosten der Anlage mitzutragen, weil sie auf eine alternative Heizlösung umsteigen möchten.