6, p 605); das Schreiben wird als nicht rechtserheblich bezeichnet; - noch die Tatsache, dass die Dienstbarkeit nicht als Recht auf den Grundstücken aa.________ und bb.________ eingetragen ist (Berufung E 16, siebtes Lemma, p 539, und Berufungsantwort Art. 8 Ziff. 7, p 605);