3, p 605); das Sachverhaltselement wird nur als nicht rechtserheblich bezeichnet; - noch das Datum der Eintragung der verschiedenen Dienstbarkeiten im Jahre 1993 (Berufung E 16, viertes Lemma, p 537, und Berufungsantwort Art. 8 Ziff. 4, p 605); das Sachverhaltselement wird nur als nicht rechtserheblich bezeichnet;