15. Die Rüge der unrichtigen Beweiswürdigung hängt oft mit dem Vorwurf mangelnder Begründung zusammen. Dabei kann die Begründungspflicht verletzt sein, wenn das Sachgericht weder in den Urteilsmotiven ausführt, aus welchen Überlegungen heraus es zu seiner Überzeugung gekommen ist, noch sich widersprechende Beweismittel gegeneinander abwägt. Indes besteht kein verfassungsmässiger Anspruch auf ausdrückliche Stellungnahme zu jedem Tatsachenvorbringen und Beweismittel.