Ausgehend von der gesamten zu erwartenden tatsächlichen Lebensdauer der Anlage, war zum Zeitpunkt der Klageeinreichung nur noch ca. 1/30 des Wertes der Anlage (Fr. 127'985.--) als Verkehrswert zu betrachten, d.h. gerundet Fr. 4'200.--. Hinzuzurechnen sind 3/14 der Kosten für den neuen Regler (Fr. 4'169.90), d.h. gerundet Fr. 900.--, und 3/14 der mutmasslichen Kosten der Sanierung der Anlage. Da diese Kosten nicht bekannt sind, müssen sie geschätzt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine neue Anlage mindestens so viel kosten wird, wie die bestehende Heizung (3/14 von Fr. 127'985.-- ergeben gerundet Fr. 27'500.--).