Am 15. Oktober 2018 verlangten die Kläger Einsicht in die Kostennote von Rechtsanwalt AB.________, die ihnen daraufhin zur Kenntnisnahme zugestellt wurde. Mit Eingabe vom 5. November 2018 ersuchten die Kläger um Kürzung des durch die Kostennote ausgewiesenen Honorars. Weitere Eingaben erfolgten nicht. 8. Die Kläger machen in ihrer Berufungsschrift zunächst Ausführungen zum Feststellungsinteresse.