6. Am 17. Juli 2018 reichten die Beklagten 20 und 21 eine Berufungsantwort ein, ohne allerdings einen konkreten Antrag zu stellen. Die übrigen Beklagten schlossen am 13. August 2018 auf Abweisung der Berufung und auf Bestätigung des angefochtenen Entscheides. Ihrer Berufungsantwort lagen drei Beilagen bei. 7. Mit Bemerkungen vom 24. September 2018 hielten die Kläger an ihren Anträgen fest. Am 2. Oktober 2018 gaben sie ihre Kostennote zu den Akten. Die Beklagten verzichteten auf weitere Ausführungen zur Sache. Die Beklagten 1 - 19 reichten am 3. Oktober 2018 aber eine Kostennote ein.