2 Regeste: Eintragungsprinzip, Anforderungen an die Errichtung eines Baurecht (Art. 971 ZGB) Prozessual: Hat die erste Instanz den Mangel einer Prozessvoraussetzung übersehen und ein Sachurteilt gefällt, so kann die Berufungsinstanz die Unterlassung von Amtes wegen gutmachen. Die Rechtsmittelinstanz darf deshalb Eintretensvoraussetzungen auch dann prüfen, wenn sie - wie hier das Feststellungsinteresse - im Berufungsverfahren nicht umstritten waren und von der Vorinstanz unrichtig beurteilt worden sind (E. 47 f.).