__ über Jahre hinweg leer gestanden und sei nur noch als Abstellraum oder für Gäste genutzt worden (vgl. GAB 4, S. 2). Vermutlich entdeckte ein Botschaftsangestellter dieses Gemälde irgendwann wieder und ging – da es in einem Gebäude der Schweizerischen Botschaft in Berlin hing – davon aus, dass es sich hierbei um ein Bild der Gesuchsgegnerin handelte. Dadurch wurde die Gesuchsgegnerin mittelbare Besitzerin des Gemäldes. Nachvollziehbar erscheint ein Zeitpunkt spätestens bei der Inventarisierung gemäss L.___